Antwort:
Ja, grundsätzlich schon.
Details:
Für den Erwerb von Schalldämpfern ist eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich. Wer einen Schalldämpfer rechtmässig besitzt, benötigt jedoch nicht eine zusätzliche Bewilligung, um damit zu schiessen.
Das Waffengesetz verbietet zwar beispielsweise das Schiessen mit Seriefeuerwaffen. Ein besonderes Verbot für das Schiessen mit Schalldämpfern besteht dagegen nicht. Damit darf ein rechtmässig erworbener Schalldämpfer grundsätzlich auf einer Schiessanlage verwendet werden.
Allerdings sind das Reglement beziehungsweise die Weisungen des jeweiligen Schiessstandbetreibers zu beachten. Für das Schiesswesen ausser Dienst, insbesondere mit Ordonnanzwaffen, gelten zusätzlich die entsprechenden Vorschriften des VBS und die Vorgaben über zugelassene Hilfsmittel.