Ich habe einen Schalldämpfer rechtmässig erworben. Darf ich damit auf einem Schiessstand schiessen?

Antwort: Ja, grundsätzlich schon. Details: Für den Erwerb von Schalldämpfern ist eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich. Wer einen Schalldämpfer rechtmässig besitzt, benötigt jedoch nicht eine zusätzliche Bewilligung, um damit zu schiessen. […]