Sollen etwa nur Sportschützen ihre Ordonnanzpistole behalten dürfen?

NEIN zu einem weiteren Schlag gegen unsere Traditionen!

Voraussichtlich am 8. Juni 2021 berät der Nationalrat über die Motion 19.3788 von SP-Nationalrätin Priska Seiler Graf: Privatisierung der Armeepistole nur bei nachweislichen Sportschützen.

Um die Mitglieder des Nationalrates bei ihrer Meinungsbildung zu unterstützen, hat PROTELL nachfolgendes Schreiben an sie gerichtet. Wir rufen darin einen Grundsatz in Erinnerung, mit dem sich diese Motion besser einordnen lässt. Sie zielt nämlich darauf ab, den althergebrachte Traditionen des Schiesswesens in der Schweiz weiteren Schaden zuzufügen.

Zusätzlich zum Antrag des Bundesrates vom 21.08.2019, dem sich PROTELL anschliesst, möchten wir in Erinnerung rufen, dass das Vertrauen die Grundlage unseres Zusammenlebens bildet.

Die Fähigkeit zu Vertrauen erlaubt es uns, den Hausschlüssel dem Nachbarn zu überlassen, damit er unsere Katze füttert oder die Pflanzen giesst, während wir abwesend sind. Es ermöglicht dem Handwerker, Arbeiten auf Rechnung auszuführen. Es versetzt uns in die Lage, auf der Kantonsstrasse mit 80 km/h den entgegenkommenden Verkehr zu kreuzen, ohne permanent eine Frontalkollision befürchten zu müssen. Schliesslich ermöglicht es, unsere Kinder auf den Schulweg zu schicken, sich vor einer Operation betäuben zu lassen und einen mündlichen Vertrag abzuschliessen. Wir als Gesellschaft geben uns Gesetze, manche davon niedergeschrieben und manche nicht, und bestrafen nach Massgabe jene, die das ihnen geschenkte Vertrauen missbrauchen.

Es ist ein Vertrauensverhältnis, das es der Eidgenossenschaft erlaubt, dem Bürger eine persönliche Waffe anzuvertrauen und von ihm zu verlangen, seinem Land während Jahren zum Wohle der Allgemeinheit zu dienen. Übernimmt dieser Bürger eine Führungsfunktion, wird man ihm zehn, hundert oder tausend andere Bürger anvertrauen, damit er sie ausbilden, anleiten und führen kann. Er wird zudem die Verantwortung für teures Material tragen, das potenziell weitaus gefährlicher ist als eine Pistole oder ein Sturmgewehr. Weil man ihm vertraut.

Vor einigen Jahren hat das Parlament beschlossen, für die Übergabe der persönlichen Waffe am Ende der Wehrpflicht einen Waffenerwerbsschein zu verlangen. Logisch betrachtet müsste man die Legitimität dieses Ausdrucks des Misstrauens gegenüber dem Bürger, der durch sein Handeln bewiesen hat, dass man ihm vertrauen kann, anzweifeln.

Freilich sind Missbräuche in der Schweiz dermassen selten, dass sie in die Schlagzeilen kommen, denn Respekt und Ausbildung im Zusammenhang mit der Waffe gehören zu unserer Kultur. Immerhin entsenden ausländische Streitkräfte mit Kampferfahrung ihre Spezialisten zur Ausbildung in die Schweiz.

Die Motion von Nationalrätin Seiler Graf wirft weitere Fragen auf: Erstens, die philosophische Frage nach der Akzeptanz der Gefahr. Eine Waffe ist eine Waffe. Ein Messer ist eine Waffe. Ein Auto, das absichtlich in eine Menschenmenge gesteuert wird, ist eine Waffe. Ein Stück Schnur. Ein Bleistift. Die ultimative Waffe ist das Gehirn. Sollten wir also den Zugang zu all diesen Waffen verbieten? Das wäre nicht nur unmöglich, es wäre auch unnötig: Das geltende Gesetz ist völlig ausreichend, um die – seltenen – Missbräuche zu verhindern.

Die Frage ist also moralischer Natur.

Eine Waffe hat keinen moralischen Status, weil ihr der eigene Wille fehlt. Zweifelsohne kann sie von schlechten Menschen für schlechte Zwecke benutzt werden. Allerdings gibt es mehr gute Menschen als schlechte. Obschon letztere nicht auf den Pfad der Rechtschaffenheit zu bringen sind, können sie sicherlich von guten Menschen korrigiert werden (Jeff Cooper).

Eine der grössten Illusionen ist die Hoffnung, wonach die Übel unserer Welt durch Gesetze ausgemerzt werden können. Wir sollten uns dieser Illusion nicht hingeben, damit nicht noch ein weiteres Stück des notwendigen Vertrauens zwischen Staat und Bürgern zerstört wird!