Schluss mit der Kriminalisierung von Männern!

Mit der parlamentarischen Initiative 25.461 https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250461 fordert Nationalrätin Jessica Jaccoud (SP) die Einführung einer obligatorischen Einziehung von Schusswaffen im Falle einer konfliktbehafteten Trennung, bzw. wenn eine Anzeige – oder lediglich eine Meldung – wegen häuslicher Gewalt vorliegt.

Es ist erstaunlich, dass eine Anwältin den Unterschied zwischen Einziehung und Sicherstellung nicht zu kennen scheint. Erstere (confiscation im französischen Originaltext der parlamentarischen Initiative) ist im Gegensatz zur Sicherstellung weder vorübergehend noch präventiv. Sie ist als endgültige Massnahme völlig unverhältnismässig, wenn sie in allen Fällen einer „konfliktreichen Trennung“ angewendet werden sollte – als ob nicht praktisch jeder Trennung ein Konflikt zugrunde läge!

Jeder Mord ist einer zu viel. Ungeachtet des Geschlechts des Opfers und ob er im häuslichen oder in einem anderen Bereich verübt wird. Jedoch ist in der Schweiz die Gesamtzahl der vollendeten Tötungsdelikte seit Jahren stabil und im Jahr 2024 sogar rückläufig: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/kriminalitaet-strafrecht/polizei/gewalt.html Darf angesichts dieser erfreulichen Entwicklung sämtlichen Männern, die eine Trennung durchmachen müssen, unterstellt werden, dass sie eine Neigung zum Töten haben? Und überdies auch unsere Milizsoldaten, die ihre Ordonnanzwaffe nach dem Ende ihrer Wehrpflicht behalten haben, unter ebendiesen Verdacht stellen?

Bevor die Aufmerksamkeit einseitig auf Schusswaffen gerichtet wird, muss festgehalten werden, wie viele der im häuslichen Bereich begangenen Morde mit einer Schusswaffe verübt werden und wie oft dafür zu anderen Gegenstände gegriffen wird, die in jedem Haushalt zur Verfügung stehen, wie beispielsweise Küchenmesser (die Frau Jaccoud anscheinend nicht beschlagnahmen lassen will…).

Die Initiative erweckt den Eindruck, als ob die Polizei angesichts des Missbrauchspotenzials von Waffen im Falle eines Beziehungskonflikts heute machtlos sei. Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein. Liegt eine Meldung vor, darf die Polizei sofort handeln. Sogar ohne Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Die Waffen bleiben anschliessend so lange sichergestellt, bis die Situation überprüft werden konnte. Dies hat zur Folge, dass – selbst im Falle eines ungerechtfertigten Verdachts – Monate oder sogar Jahre vergehen können, bis ein Waffenbesitzer sein Eigentum zurückerhält. Oftmals muss er dafür mühsame und kostspielige Schritte unternehmen, wie z. B. das Vorlegen eines psychiatrischen Gutachtens.

Leider ist festzustellen, dass das Vorhaben von Frau Jaccoud, welches auch von Mitgliedern der FDP und der Mitte unterstützt wird, sich auf einen ideologisch inspirierten Bericht stützt, der vom Eidgenössischen Büro für Gleichstellung in Auftrag gegeben wurde https://backend.ebg.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-ebgch-files/files/2025/02/26/4b260f8c-0f28-4a28-9a9d-978c4b441717.pdf Damit ist diese parlamentarische Initiative ein weiterer Angriff der Linken, welche die Anzahl der Waffen in Privatbesitz reduzieren und letztlich das Schweizervolk entwaffnen wollen. Mithilfe der Parlamentarischen Gruppe für ein liberales Waffenrecht (deren Sekretariat PROTELL stellt) und dem Netzwerk im Bundesparlament wird PROTELL diesen neuen Entwaffnungsversuch entschieden bekämpfen. Beginnend in der Sicherheitspolitischen Kommission, in der diese parlamentarische Initiative behandelt wird. Darüber hinaus rufen wir alle unsere Mitglieder auf, die ihnen bekannten Bundesparlamentarier zu kontaktieren, damit diese sich diese der Gefahr für unsere angestammten Rechte und Freiheiten bewusst werden.