Rote Linie überschritten: Auch die ständerätliche Rechtskommission missachtet rechtsstaatliche Grundsätze

Nach der Rechtskommission des Nationalrates hat nun auch jene des Ständerates der parlamentarischen Initiative 25.461 mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben. Damit soll der Weg für eine obligatorische Einziehung von Schusswaffen bei «konfliktbehafteten Trennungen» oder Anzeigen wegen häuslicher Gewalt geebnet werden.

PROTELL verurteilt diesen Entscheid in aller Deutlichkeit. Eine Trennung oder eine blosse Anzeige darf nicht ausreichen, um gesetzestreuen Bürgern ihre Waffen pauschal zu entziehen. Ein solcher Automatismus missachtet rechtsstaatliche Grundsätze und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Er ersetzt die individuelle Gefährdungsbeurteilung durch staatliche Willkür.

Was soll überhaupt eine «konfliktbehaftete Trennung» sein? Der Begriff ist völlig unbestimmt. Soll künftig bereits ein Streit über Unterhaltszahlungen oder die gemeinsame Wohnung ausreichen, um eine behördliche Entwaffnung auszulösen? Wer einen derart schwammigen Begriff zur Grundlage staatlicher Zwangsmassnahmen machen will, öffnet der Willkür Tür und Tor.

Bedenklich ist das Rechtsverständnis der Initiantin Jessica Jaccoud. Die SP-Nationalrätin forderte mit ihrer Motion 25.3638, dass unbezahlte Bussen bis zu 5’000 Franken nicht mehr zu Ersatzfreiheitsstrafen führen dürfen. Verurteilte Delinquenten sollen also vor dem Gefängnis verschont bleiben, während unbescholtene Waffenbesitzer bei unbewiesenen Vorwürfen die volle Härte des Staates trifft.

Die Initiative ist Ausdruck reinen politischen Aktionismus. Artikel 31 des Waffengesetzes bietet bereits heute eine klare gesetzliche Grundlage für die Beschlagnahme von Waffen bei konkreten Gefährdungslagen. Mehr noch: Das geltende Recht unterscheidet ausdrücklich zwischen der vorläufigen Beschlagnahme und der definitiven Einziehung. Frau Jaccouds Initiative verlangt hingegen eine «temporäre Einziehung» – eine juristisch widersprüchliche Begrifflichkeit. Soll eine vorübergehende Sicherstellung oder eine definitive Einziehung angeordnet werden? Und weshalb braucht es dafür überhaupt eine neue gesetzliche Grundlage? Es stellt sich die Frage, ob den Kommissionsmehrheiten die rechtliche Tragweite ihrer Beschlüsse überhaupt bewusst ist.

Wer auf individuelle Prüfung verzichtet und auf pauschale Entwaffnung setzt, stärkt nicht die Sicherheit, sondern schwächt den Rechtsstaat.

PROTELL fordert das Parlament auf, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten.