Darf ich mit meiner Waffe kurz im Restaurant anhalten, wenn ich auf dem Rückweg vom Schiessstand bin?

Antwort:

Ja. Ein kurzer Zwischenhalt ist grundsätzlich zulässig. Der Aufenthalt muss jedoch im Zusammenhang mit dem Transport stehen und darf nicht dazu dienen, die Waffe unnötig mitzuführen, obwohl der betreffende Termin ebenso gut ohne Waffe hätte wahrgenommen werden können.

Überlegungen:

Seit dem 15.08.2019 gelten halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit grossem Magazin als verbotene Waffen. Als gross gilt ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen bei Langwaffen beziehungsweise mehr als 20 Patronen bei Kurzwaffen.

Wurde die Waffe nach dem 15.08.2019 mit einem gewöhnlichen Waffenerwerbsschein erworben, darf sie nicht mit einem grossen Magazin ausgerüstet, transportiert oder aufbewahrt werden.

Für Waffen, die vor dem 15.08.2019 rechtmässig erworben wurden, gilt der gesetzliche Bestandesschutz. Diese dürfen weiterhin mit entsprechenden Magazinen ausgerüstet, transportiert und verwendet werden.