Darf ich mit dem Gewehr auf dem Rücken mit dem Fahrrad zum Schiessen fahren?

Antwort:

Ja. Die Wahl des Verkehrsmittels ist grundsätzlich frei.

Überlegungen:

Wer einem Dritten die Benutzung eines Sturmgewehrs ermöglichen möchte, muss persönlich anwesend bleiben. Ein selbstständiges Mitnehmen oder Aufbewahren durch den Kollegen ist nicht zulässig.