Darf ich mit dem Gewehr auf dem Rücken mit dem Fahrrad zum Schiessen fahren?

Antwort: Ja. Die Wahl des Verkehrsmittels ist grundsätzlich frei. Überlegungen: Massgebend ist nicht das Verkehrsmittel, sondern dass die Voraussetzungen für einen zulässigen Waffentransport erfüllt sind. Das Gewehr muss ungeladen sein […]