Darf ich mein Sturmgewehr einem Schützenkollegen ausleihen?

Antwort:

Nein.

Überlegungen:

Wer einem Dritten die Benutzung eines Sturmgewehrs ermöglichen möchte, muss persönlich anwesend bleiben. Ein selbstständiges Mitnehmen oder Aufbewahren durch den Kollegen ist nicht zulässig.