Darf ich mein Sturmgewehr einem Schützenkollegen ausleihen?

Antwort: Nein. Überlegungen: Wer einem Dritten die Benutzung eines Sturmgewehrs ermöglichen möchte, muss persönlich anwesend bleiben. Ein selbstständiges Mitnehmen oder Aufbewahren durch den Kollegen ist nicht zulässig.