Was braucht es, um einen Karabiner 31 zu erwerben?

Antwort:

Karabiner 31 (und andere Schweizer Ordonnanzrepetiergewehre) sind meldepflichtige Waffen. Das bedeutet, dass kein Waffenerwerbsschein (WES) erforderlich ist. Stattdessen muss ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden. Dieser ist hier abrufbar.

Details:

Grundsätzlich ist für den Erwerb von Feuerwaffen ein WES erforderlich. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Handrepetiergewehre, die für die Jagd oder das Sportschiessen zugelassen sind.

Der Kaufvertrag muss während mindestens 10 Jahren von beiden Parteien aufbewahrt werden. Eine Kopie sendet der Verkäufer innerhalb von 30 Tagen an die Polizei seines Wohnkantons. Die Adressen der kantonalen Waffenbüros sind hier abrufbar.

Der Käufer muss volljährig sein und gegen ihn dürfen keine Hinderungsgründe (z.B. Vorstrafen) vorliegen. Im Zweifelsfall kann beim Waffenbüro nachgefragt werden. Der Käufer muss sich mit einem amtlichen Ausweis identifizieren. Es empfiehlt sich zudem, einen aktuellen Strafregisterauszug vorlegen zu lassen. Kopien dieser Dokumente sind mit dem Vertrag aufzubewahren.