«Nach Ansicht des Bundesrates drängen sich […] keine Erleichterungen zur Erteilung von Waffentragbewilligungen für Waffenhändlerinnen und Waffenhändler auf.»
Der Bundesrat glaubt laut obiger Antwort auf die Interpellation unseres Präsidenten a. i., Nationalrat Jean-Luc Addor, also nicht, dass die Bedrohung für die Waffenfachhändler und Büchsenmacher zugenommen hat… Wie viele Einbrüche oder gar Überfälle auf Waffengeschäfte wird es noch brauchen, bis er die Lage begreift? Sieht die Regierung nicht, dass gerade für Schwerkriminelle in Frankreich unser Land zu einem Selbstbedienungsladen geworden ist?
Aufgrund dieser Lagebeurteilung, die PROTELL überhaupt nicht teilt, lehnt der Bundesrat unsere Forderung ab, nämlich:
- Inhabern einer Waffenhandelsbewilligung im Sinne von Art. 17 Abs. 1 WG die Möglichkeit zu geben, eine Waffentragbewilligung zu erhalten und
- Die nötigen Vorkehrungen zu treffen, entweder mit einer Richtlinie des fedpol oder sogar mit einer Revision der Waffenverordnung (Art. 48 ff.)
Im Gegenteil meint der Bundesrat, das Problem zu lösen, indem er den Waffenhändlern einfach zusätzliche Auflagen zur Sicherung ihrer Räumlichkeiten auferlegen will.
PROTELL wird die Waffenfachhändler und Büchsenmacher nicht im Stich lassen und insbesondere durch seine Kontakte im Bundesparlament den Kampf fortsetzen, der im Interesse der öffentlichen Sicherheit ist.