PROTELL fordert seit Jahren, dass Waffenfachhändler unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Waffentragbewilligung erhalten können. Die jüngsten Ereignisse zeigen, dass diese Forderung berechtigt ist.
Allein in diesem Jahr wurden bereits 24 Einbrüche oder Überfälle auf Schweizer Waffenfachgeschäfte registriert.
Diese Entwicklung bestätigt, dass Waffenfachhändler zunehmend Ziel organisierter Täter werden. Die verschärften Sicherheitsvorschriften für Waffengeschäfte erschweren Einbrüche zwar erheblich. Gleichzeitig steigt jedoch das Risiko, dass Kriminelle versuchen, über Gewalt oder Nötigung gegen Inhaber oder Mitarbeitende an Waffen und Schlüssel zu gelangen.
Wer als Waffenfachhändler bereits hohe gesetzliche Anforderungen an Zuverlässigkeit, Fachkenntnis und Sicherheit erfüllt, muss sich bei einer konkreten Gefährdung auch wirksam schützen können.
PROTELL fordert deshalb eine realitätsnahe Bewilligungspraxis und die Erteilung von Waffentragbewilligungen an Waffenfachhändler, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Das Leben hat Priorität.