Unter dieser Überschrift reichte Nationalrat Jean-Luc Addor, Präsident a. i. von PROTELL, am 15. März 2021 eine Interpellation mit folgendem Text ein:
Die Bedürfnisklausel, die das Waffengesetz für die Erteilung einer Waffentragbewilligung vorsieht (Art. 27 Abs. 2 Bst. b WG), wird von den kantonalen Waffenbüros wie auch von der Rechtsprechung äusserst restriktiv ausgelegt. Selbst Waffenfachhändler, die in der Verantwortung stehen, die Sicherheit von Waffen, Waffenzubehör und Munition zu gewährleisten, sind in der Regel vom Kreis der Begünstigten ausgeschlossen.
Im März 2021 wurden in der Region Lyon 24 Personen verhaftet. Sie werden verdächtigt, an mindestens vier Überfällen auf Waffenfachgeschäfte beteiligt zu sein, die im Herbst 2020 in der Schweiz (in den Kantonen Basel-Landschaft und Aargau) und im französischen Jura begangen wurden. Berichten zufolge wurden dabei allein in der Schweiz mehr als 170 Schusswaffen sowie Munition erbeutet. Ein Waffengeschäft in Zwingen BL wurde gleich dreimal ausgeraubt. Beim dritten Mal gelang es dem Inhaber jedoch, die Angreifer in die Flucht zu schlagen. Wie hat er das gemacht? Indem er eine Schusswaffe benutzt hat, um sich zu verteidigen.
Die französischen Ermittler gehen davon aus, dass die Bande, von der nun einige Mitglieder dingfest gemacht wurden, eine neurliche Überfallserie auf gepanzerte Geldtransporter vorbereitete.
1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass sich die Sicherheitslage für Waffenfachhändler – und damit für die Öffentlichkeit – verschlechtert hat? Ist infolgedessen eine Neubeurteilung der Situation und der Mittel zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit erforderlich, um zu verhindern, dass die Schweiz zu einem Selbstbedienungsladen für grenzüberschreitende Schwerverbrecher und Terroristen wird?
2. Hält der Bundesrat es nicht für erforderlich, dass Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung gemäss Art. 17 Abs. 1 WG auf Antrag eine Erlaubnis zum Waffentragen erhalten, sofern sie sämtliche diesbezüglichen gesetzlichen Auflagen erfüllen?
3. Ist der Bundesrat bereit, mittels einer fedpol-Richtlinie und zusätzlich durch eine Revision der Waffenverordnung (Art. 48 ff. WV) sofortige Schritte in diese Richtung zu unternehmen?
Den Waffenfachhändlern die Möglichkeit zu geben, sich selbst zu verteidigen, schützt uns alle. Das ist die Forderung von PROTELL – für die Sicherheit von uns allen.