Waffentragbewilligung für Schweizer Waffenfachhändler: Denn das Leben hat Priorität!

Die steigende Anzahl von Überfällen auf Schweizer Waffenhändler hat PROTELL nicht überrascht. Seit Jahren kämpfen wir für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger, indem wir entschieden Widerstand gegen die schleichende Entwaffnung der Bevölkerung durch unbegründete Verschärfungen des Waffenrechts leisten. Dasselbe gilt für die Interessen der Waffenfachhändler. Die Herkunft der Täter – ob sie nun aus Lyon oder Ost-Europa anreisen – ist dabei völlig irrelevant: Wichtig ist, dass diese Personen nach Einschätzung des SRF (siehe dazu die «Rundschau» vom 21.4. 2021) stets rücksichtsloser vorgehen und dabei – so wie am Tatort Wallbach (Aargau) – auch den Verlust von Menschenleben in Kauf nehmen.

Das hat eine neue, eine erschreckende Dimension, es herrscht akuter Handlungsbedarf, doch nichts geschieht.

Von den Behörden im Regen stehen gelassen, verstehen die Händler nicht, warum sie – vor allem in ihren Geschäftsräumlichkeiten – keine Waffen tragen dürfen. Es gibt kein glaubhafteres „Bedürfnis“ als das eigene Leben vor einer realen Bedrohung zu schützen. Das Waffentragrecht für den Waffenhändler ist daher längst überfällig und darf von den Behörden nicht länger verweigert werden.

PROTELL stellt sich klar auf die Seite derjenigen, die einen wesentlichen Beitrag zur rechtsstaatlichen Sicherheit in der Schweiz leisten – den Waffenfachhändlern.

Unsere Forderungen mündeten bereits in einer Interpellation, die unser Präsident a. i., Jean-Luc Addor, im Nationalrat eingereicht hat.