PROTELL nimmt den Gerichtsentscheid mit Erleichterung zur Kenntnis, denn ein Schuldspruch hätte Täter und Opfer ins Gegenteil verkehrt. Wir teilen die Überzeugung des Gerichts, wonach Waffen eben keine gewöhnliche Beute sind, sondern von ihnen in den Händen der Angreifer eine grosse Gefahr ausgegangen wäre. Entsprechend ist bei der Schussabgabe – zusätzlich zum Eigenschutz – auch die öffentliche Sicherheit zu berücksichtigen. Diese wurde dank dem besonnenen Eingreifen wirksam und angemessen geschützt. Nicht zuletzt dürfte damit auch ein gewisser abschreckender Effekt erzielt worden sein: Waffenfachhandlungen in der Schweiz sind keine lohnenswerten Ziele für Raubüberfälle. Wir gratulieren dem Waffenfachhändler zu seinem Freispruch und wünschen ihm eine rasche Verarbeitung der Geschehnisse.