Stellungnahme von PROTELL

Verordnung über die Mindestanforderungen für Geschäftsräume von Waffenhandlungen
(SR 514.544.2 – Vernehmlassung)

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Nachdem wir von der Vernehmlassung erfahren haben, die Sie im Hinblick auf die Überarbeitung der oben genannten Verordnung durchführen, erlaubt sich PROTELL, Ihnen die nachfolgenden Überlegungen mitzuteilen:

  1. Auslöser für die geplante Revision sind eine Reihe von Einbrüchen, bzw. versuchten Einbrüchen in Waffenhandlungen, die seit Herbst 2020 von Banden aus dem Ausland verübt wurden. Mittlerweile hat die Bedrohung durch die grenzüberschrei-tende Kriminalität noch zugenommen. In diesem Zusammenhang stellt PROTELL mit Genugtuung fest, dass das Departement nach wiederholten Vorfällen, die im Mai 2021 in einen Einbruch in ein Walliser Waffengeschäft gipfelten, endlich jenen Schritt unternimmt, den der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Addor 21.3160 «Eine Waffentragbewilligung für Waffenhändlerinnen und Waffenhändler?» als unnötig erachtete, als er – entgegen der Sachlage – behauptete, die Gefährdung für Waffenfachhändler habe nicht zugenommen. Bevor jedoch die Auswirkungen der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität bekämpft werden können, müssen deren Ursachen bekämpft werden. Dabei muss die Durchlässigkeit unserer Landesgrenze erwähnt werden. PROTELL ist erstaunt, dass diesbezüglich weder Überlegungen angestellt noch Vorschläge erarbeitet wurden, wie z. B. die Aufstockung des Personalbestandes der Grenzwacht und die Verstärkung der Grenzkontrollen, wozu die Schweiz gemäss geltenden internationalen Abkommen befugt wäre. Auf diese Weise könnte unser Land, bevor es die gesamte (insbesondere finanzielle) Last der geplanten Massnahmen auf die Waffenfachhändler abwälzt, präventiv handeln. Damit würde die Bedrohung durch die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität (wie auch durch die gesamte grenzüberschreitende Kriminalität) eingedämmt. Diese Banden ausländischer Krimineller sollen begreifen, dass die Schweiz kein rechtsfreier Raum ist!
  2. Passive Sicherheitsmassnahmen sind erst in einem zweiten Schritt sinnvoll: Sie bestehen darin, die Sicherheitsanforderungen an die Geschäftsräume zu erhöhen, in denen Waffen, wesentliche Waffenbestandteile und Munition aufbewahrt werden. PROTELL zweifelt in diesem Punkt Ihre Analyse der oben erwähnten Ereignisse nicht an, die Sie dazu veranlasst, die Sicherheitsanforderungen an die Geschäftsräume in Frage zu stellen, sondern begrüsst Ihre Absicht, ein hohes Schutzniveau zu erreichen, indem Massnahmen ausserhalb und innerhalb der Gebäude wirksam kombiniert werden. PROTELL ist jedoch besorgt über eine fast unvermeidliche Folge der vorgeschlagenen Massnahmen: Durch eine möglicherweise unverhältnismässige Verschärfung der passiven Sicherheitsanforderungen an die Geschäftsräume werden jene Waffenfachhändler, die keine öffentlich zugänglichen Ausstellungs- und Verkaufsräume haben, erheblich benachteiligt. Der Umfang und die Kosten der neuen Anforderungen könnten zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen mit Geschäften führen, deren Niveau der passiven Sicherheit im Allgemeinen den vorgeschlagenen neuen Normen entspricht.
  3. PROTELL bedauert, dass zusätzlich zu diesen neuen passiven Sicherheitsmassnahmen, die für einige Waffenfachhändler sehr kostspielig sind, das Departement nicht die Schlüsse aus einem Überfall auf eine Waffenhandlung in Wallbach AG zieht. Diese Waffenhandlung wurde bereits mehrfach zur Zielscheibe von Einbruchversuchen, beim letzten Versuch schliesslich konnte der Inhaber die Kriminellen in die Flucht schlagen. Wie hat er das gemacht? Er hat eine Schusswaffe benutzt, um sich und sein Geschäft zu verteidigen. Mit dieser aktiven Sicherheitsmassnahme gelang es dem Geschäftsinhaber nicht nur, sich selbst zu schützen, sondern auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu bannen, indem er eine ausländische Bande daran hinderte, sich Waffen zu beschaffen, beispielsweise für Überfälle auf gepanzerte Fahrzeuge. Dabei ging er jedoch das Risiko ein, vor Gericht gestellt zu werden, denn, die im Waffengesetz geforderte Bedürfnisklausel für die Erteilung einer Waffentragbewilligung (Art. 27 Abs. 2 lit. b WG) wird von den kantonalen Waffenbüros und von der Rechtssprechung sehr restriktiv ausgelegt. Selbst die Waffenfachhändler, die objektiv sehr stark mit der Verantwortung für die Sicherheit von Waffen, Waffenzubehör und Munition betraut sind, werden im Allgemeinen vom Kreis der Berechtigten ausgeschlossen. Die betroffenen Händler werden von der Politik im Stich gelassen und verstehen nicht, warum es ihnen nicht erlaubt ist, eine Waffe zu tragen, um sich und ihr Geschäft zu verteidigen. Denn, gibt es ein glaubwürdigeres «Bedürfnis» als den Schutz des eigenen Lebens vor einer solchen konkreten Gefahr? Die übermässig restriktive Behördenpraxis bei der Erteilung von Waffentragbewilligungen ist überholt. Für PROTELL ist es an der Zeit, diese Praxis zu ändern – wir stellen uns klar auf die Seite der Waffenfachhändler, die einen wesentlichen Beitrag zur rechtsstaatlichen Sicherheit in der Schweiz leisten und unterstützen die Motion Addor 21.3921 «Waffentragbewilligung für Waffenhändlerinnen und Waffenhändler». Darum fordert PROTELL das Departement auf, unverzüglich die notwendigen Massnahmen in diese Richtung zu ergreifen, gegebenenfalls durch eine Revision der Waffenverordnung (Art. 48 ff. WV) oder eben durch die Aufnahme einer Klausel in die in Revision befindliche Verordnung, die ausdrücklich festlegt, dass der Inhaber einer Waffenhandelsbewilligung sowie sein geschultes Personal den Bedürfnisnachweis für das Tragen einer Waffe zum Schutz von sich selbst und von Dritten und Sachen gegen eine konkrete Gefahr erfüllt (Art. 27 Abs. 2 lit. b WG).

Der – dringende – Handlungsbedarf ergibt sich eindeutig aus den Ereignissen, die die Revision der Verordnung vom 21. September 1998 rechtfertigen.

PROTELL bittet Sie deshalb, die Antwort des Departements oder gar des Bundesrats nicht nur auf Massnahmen gegenüber Waffenhändlern zu beschränken, sondern sie auf vorgelagerte Aktionen an den Grenzen und auf aktive Sicherheitsmassnahmen auszudehnen.

Wir danken Ihnen im Voraus für die Aufmerksamkeit und das Weiterverfolgen der oben dargelegten Bemerkungen und versichern Ihnen, Frau Bundesrätin, unsere Hochachtung.

PROTELL
Jean-Luc Addor
Präsident a. i.
Nationalrat