Mo 16.3719 Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen !

Sehr geehrte Ständerätinnen und Ständeräte,

Am 15. März 2017 verabschiedete der Nationalrat die Motion 16.3719 von Werner Salzmann “Wir lassen uns nicht durch die EU entwaffnen!“ https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20163719, welche von nicht weniger als 101 Nationalräten unterzeichnet wurde. Allerdings hat die Sicherheitspolitischekommission des Ständerates vorgeschlagen, diese Motion mit 8 Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen abzulehnen https://www.parlament.ch/centers/kb/Documents/2016/Kommissionsbericht_SiK-S_16.3719_2017-08-18.pdf. Diese wird heute 11. September im Ständerat behandelt.

Dennoch verlangt PROTELL, Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht https://www.protell.ch/de/, von den Mitgliedern des Parlaments, diesen Antrag anzunehmen und zwar aus folgenden Gründen :

  • Der Bundesrat selbst hatte vorgeschlagen, diesen Antrag anzunehmen.
  • Es ist zu erwähnen, dass der Inhalt dieser Motion sehr bemessen ist: Der Bundesrat ist beauftragt, mit den EU-Staaten, die diese Gesetzesänderungen ebenfalls bekämpfen (und welche für die Schweiz unzumutbar sind), Kontakt aufzunehmen, und damit den koordinierten Widerstand auf das bestmögliche zu unterstützen, damit die schweizerische Waffengesetzgebung nicht davon betroffen wird. Diese Ziele bleiben nach wie vor aktuell. Nebst dem breiten Widerstand innerhalb des Europäischen Parlaments wandte sich die tschechische Republik an den Europäischen Gerichtshof, um sowohl den Inhalt der durch die EU revidierten Waffenrichtlinie als auch die Verpflichtung der betroffenen Mitgliedstaaten, diese Richtlinie in entsprechendes nationales Recht umzusetzen, anzufechten. Die Motion ist also keineswegs gegenstandslos geworden.
  • Entgegen der Meinung der Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, wird das Ziel der Motion jedoch nicht erreicht. Schweizer Brauchtum und Traditionen werden nur in einem Punkt berücksichtigt, nämlich das Recht der Schweizer Bürger-Soldaten, ihre Waffe nach Ablauf ihres militärischen Pflichtdienstes zu behalten. Die Bedingungen werden dabei drastisch verschärft, d.h:
    • Nur wer sich als Sportschütze und Mitglied eines Schiessklubs, mit regelmässigem Schiesstraining oder Teilnahme an Schiessanlässen, welche wiederum durch offizielle Schiessverbände anerkannt sind, ausweisen kann, wird den erforderlichen Kriterien genügen ;
    • Jeder Schütze wird sich einer umfassenden medizinischen und psychologischen Beurteilung periodisch (d.h. alle 5 Jahre) und eventuell sogar dauernd unterziehen müssen.

      Somit werden tausende von Schweizer Bürger-Soldaten also entwaffnet.

  • Im Übrigen wird die revidierte EU-Waffenrichtlinie, sofern sie in schweizerisches Recht umgesetzt wird (wie sich der Bundesrat dazu bereit erklärt hat), zu zahlreichen stärkeren Verschärfungen führen (deutlich seit den Revisionen von 2008 und 2015 garantiert) welche lediglich dazu führen würden, hunderttausende von ehrlichen Bürgern, Bürger-Soldaten, Schützen, Sammlern und Jägern im Besitz von registrierten Waffen ungerecht zu kriminalisieren.

Bei Annahme der Motion 16.3719 kann der Ständerat dem Bundesrat gegenüber ein starkes politisches Zeichen zur Verteidigung unserer Rechte und Freiheiten setzen. PROTELL stützt sich auf die Parlamentarier, die zu diesen Grundwerten stehen.