Mache ich mich strafbar, wenn mir meine Waffe gestohlen wurde?

Antwort:

Nein, sofern keine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt.

Überlegungen:

Ein Waffenbesitzer kann belangt werden, wenn er die Vorschriften bezüglich des Transports oder der Aufbewahrung nicht eingehalten hat.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die zulässige Transportdauer überschritten wurde, wodurch ein Diebstahl ermöglicht wurde, oder wenn die Waffen unsicher aufbewahrt wurden.