Antwort:
Ja, eine volljährige Person darf einen Spray mit dem Wirkstoff OC oder PAVA zur Selbstverteidigung in der Öffentlichkeit tragen.
Überlegungen:
Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz. Er darf von volljährigen Personen frei erworben und getragen werden. Sprays mit anderen Wirkstoffen als OC oder PAVA sind in der Schweiz verboten (Vorsicht bei Bestellungen im Ausland). Der Spray muss als solcher erkennbar sein und darf nicht einen anderen Gegenstandes vortäuschen.
An Sportveranstaltungen, Konzerten und ähnlichen Anlässen darf der Veranstalter den Eintritt mit Pfefferspray verweigern (es gilt das Hausrecht).