Antwort:
Ja, dies ist ohne weiteres möglich.
Überlegungen:
Ein Gewehrschaft unterliegt nicht dem Waffengesetz, weil es sich dabei nicht um einen wesentlichen Bestandteil handelt.
Dementsprechend ist keine Importbewilligung erforderlich.
Eine vollständige Aufzählung der wesentlichen Waffenbestandteile findet sich in Artikel 3 der Waffenverordnung.