Bundesgericht erlaubt Wohnungskontrollen bei Waffenerwerb – wir sagen Nein zum Generalverdacht!

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Polizei vor Erteilung eines Waffenerwerbsscheins die Wohnung des Antragstellers besichtigen darf. Dieses Urteil, das ein PROTELL-Mitglied betrifft, welches durch unsere Rechtsschutzversicherung unterstützt wurde, verletzt die verfassungsmässig geschützte Privatsphäre in krasser Weise.

Als Begründung führt das Bundesgericht an, dass kein absolutes Recht auf Waffenerwerb bestehe. Das mag zutreffen – es gibt Menschen, die keine Waffen besitzen sollten. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass unbescholtene Bürger eine uniformierte Kontrolle in den eigenen vier Wänden zu dulden haben. So wird ein gesetzlich vorgesehenes Recht faktisch zu einem Privileg herabgestuft. Wenn Waffenbesitz voraussetzt, die eigene Privatsphäre aufzugeben, verkommt dieses Recht zum staatlichen Gnadenakt.

Der offenkundige Argwohn der Behörden gegenüber uns Waffenbesitzern zerrüttet das Fundament der Schweiz. Unser Land gründet auf dem Prinzip, dass wir als Volk der Souverän sind und gemeinsam mit den Institutionen den Staat ausmachen. Dringt dieser Staat ohne begründeten Verdacht in Wohnungen ein, entsteht eine Kluft zwischen ihm und den Bürgern. Der Bürger steht unter Generalverdacht und dessen Vertrauen in die Institutionen bröckelt – unsere Gesellschaft wird vergiftet.

Bemerkenswert ist, dass der Fall auf sämtlichen Instanzen von Entscheidungsträgern derselben politischen Couleur beurteilt wurde. Der Regierungsrat als oberster Verantwortlicher der Polizei, die Präsidentin des Kantonsgerichts und jene des Bundesgerichts gehören alle den Grünen an – jener Partei, die das Waffengesetz bei jeder Gelegenheit weiter verschärfen will. Diese politische Einseitigkeit wirft berechtigte Fragen zur Unabhängigkeit der Beurteilung auf.

Trotz dieser Zumutung dürfen wir uns nicht davon abhalten lassen, unsere Rechte wahrzunehmen. Dieses Urteil darf nicht dazu führen, dass rechtschaffene Bürgerinnen und Bürger abgeschreckt werden, eine Waffe zu erwerben. Es ist unsere Form des Protests: Kein Generalverdacht gegen Waffenbesitzer!

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