Der Tages-Anzeiger schreibt am 19. September 2026 im Artikel «Ärztliches Attest beim Waffenkauf: Was Experten nach der Amoktat fordern» (Paywall), beim Waffenerwerb reiche in der Schweiz «meist ein Häkchen auf einem Formular». Diese Darstellung vermittelt ein falsches Bild des geltenden Waffenrechts. Wie es zu dieser Verkürzung kam, lassen wir offen.
Richtig ist: Wer eine Waffe kaufen will, wird von der Polizei eingehend geprüft. Personen, die Anlass zur Annahme geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden, dürfen keine Waffe erwerben. Bei entsprechenden Anhaltspunkten finden weitere Abklärungen statt. Auch für Personen, die bereits Waffen besitzen, bestehen klare Instrumente. Wer einem Amts- oder Berufsgeheimnis untersteht, darf die Polizei informieren, wenn jemand eine Gefahr mit Waffen darstellen könnte. Zudem kann die Polizei – sogar ohne vertiefte Abklärung – Waffen umgehend sicherstellen.
Umso bemerkenswerter ist, dass der Tages-Anzeiger die ärztliche Schweigepflicht als Problem thematisiert, das bereits bestehende Melderecht nach Art. 30b Waffengesetz aber nicht erwähnt.
Auffällig ist auch die Auswahl der Fachstimmen. Zwei forensische Psychiater und ein Kriminologe kommen ausführlich zu Wort. Alle drei äussern sich zugunsten zusätzlicher Kontrollen oder höherer Hürden beim Waffenerwerb. Eine fachliche Stimme, welche diese Forderungen kritisch einordnet, fehlt.
Der Artikel steht zudem nicht allein. Seit der Tat von Aarau werden in auffälliger Dichte Verschärfungen des Waffenrechts gefordert oder prominent diskutiert. Ein aussergewöhnlicher Fall wird damit zunehmend zum Anlass genommen, das bestehende System grundsätzlich infrage zu stellen.
Wer über eine Verschärfung des Waffenrechts diskutiert, sollte das geltende Recht vollständig und korrekt darstellen. Das Schweizer System auf ein «Häkchen auf einem Formular» zu reduzieren, wird diesem Anspruch nicht gerecht.