Wer eine Waffe online zum Verkauf anbietet, erreicht nicht nur seriöse Kaufinteressenten. Auch Kriminelle lesen mit. Besondere Vorsicht ist angesichts der aus Frankreich operierenden Netzwerke geboten, die gezielt Waffen in der Schweiz erbeuten wollen. Öffentlich sichtbare persönliche Daten können Kriminellen dabei helfen, Straftaten vorzu bereiten. Deshalb gilt: Nur so viele Informationen wie nötig veröffentlichen.
Was verlangt das Gesetz?
Es gilt der Grundsatz: Anonym für die Öffentlichkeit – identifizierbar für die Behörden. Waffen und Munition dürfen nur angeboten werden, wenn die anbietende Person für die Polizei identifizierbar ist.
Dafür bestehen zwei Möglichkeiten
- Offenes Inserat: Im Inserat werden der vollständige Name und Wohnort des Verkäufers genannt.
- Chiffreinserat: Das Inserat erscheint gegenüber der Öffentlichkeit anonym. Der Ver-käufer muss dem Herausgeber jedoch vor der Veröffentlichung eines Angebots einen Ausweis übermitteln. Der Herausgeber muss diesen während der gesamten Publikationsdauer, mindestens aber sechs Monate, aufbewahren.
Wer eine verbotene Form des Anbietens verwendet, kann mit Busse bestraft werden.
Unsere Empfehlungen
- Nutzen Sie ein Chiffreinserat.
- Veröffentlichen Sie keine genaue Wohnadresse.
- Achten Sie auf Ihre Bilder, geben Sie – auch unbeabsichtigt – keine Details preis.
- Verwenden Sie einen getrennten Kontaktkanal. Eine eigens dafür eingerichtete E-Mail-Adresse erschwert Rückschlüsse auf Ihre Person.
- Prüfen Sie den Käufer, bevor Sie den Übergabeort bekannt geben. Verlangen Sie vollständige Personalien und klären Sie frühzeitig, welche Erwerbsbewilligung erforderlich ist. Überprüfen Sie vor der Übertragung die Identität des Käufers anhand eines gültigen amtlichen Ausweises und gleichen Sie die Personalien mit der im Original vorgelegten Bewilligung ab.
- Improvisieren Sie keine grenzüberschreitende Übergabe. Bei einer Ausfuhr ins Ausland gelten zusätzliche Vorschriften.
Erkennen Sie verdächtige Anfragen
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich ein Interessent bereits vor Vorlegen einer Bewilligung für Ihre genaue Adresse, weitere Waffen, deren Aufbewahrungsort oder Ihre Anwesenheitszeiten interessiert. Klare Warnzeichen sind widersprüchliche Personalien, Abholung durch unbekannte Dritte, ungewöhnlicher Zeitdruck oder ein finanzieller Aufpreis für das Umgehen der gesetzlichen Vorschriften.
Brechen Sie den Kontakt im Zweifelsfall ab. Bewahren Sie Nachrichten auf und melden Sie verdächtige Anfragen umgehend der Polizei.
Nicht vergessen
Das Inserat ist nur der erste Schritt. Bei der tatsächlichen Übertragung müssen – je nach Waffenkategorie – Waffenerwerbsschein, Ausnahmebewilligung oder schriftlicher Vertrag vorliegen.
Bei Zweifeln an der Echtheit eines Ausweisdokuments oder einer Bewilligung nehmen Sie unbedingt Abstand vom Verkauf.
Kontakt für Fragen: sekretariat@protell.ch
031 312 19 78