Antwort:
Ja. Diese Gegenstände dürfen auch befüllt transportiert werden, da sie keine Ladevorrichtungen im Sinne des Waffengesetzes sind.
Überlegungen:
Das Waffengesetz schreibt vor, dass Ladevorrichtungen (z. B. Magazine) leer transportiert werden müssen. Patronengurte, Moonclips für Revolver und Ladestreifen gelten jedoch rechtlich nicht als Ladevorrichtungen. Deshalb dürfen sie mit Munition befüllt transportiert werden.