Darf ich Munitionsgurte, Moonclips für Revolver und Ladestreifen befüllt transportieren?

Antwort: Ja. Diese Gegenstände dürfen auch befüllt transportiert werden, da sie keine Ladevorrichtungen im Sinne des Waffengesetzes sind. Überlegungen: Das Waffengesetz schreibt vor, dass Ladevorrichtungen (z. B. Magazine) leer transportiert […]