Waffenrechtsdebatte: Repräsentativität allein macht noch keine Wissenschaft

Die aktuelle Debatte über das Schweizer Waffenrecht stützt sich zunehmend auf Umfragewerte. Eine Umfrage soll zeigen, dass grosse Mehrheiten strengere Regeln und psychologische Atteste befürworten. Ein Blick auf die konkreten Fragen zeigt jedoch erhebliche methodische Schwächen. Gleichzeitig liegt mit der ZHAW-Studie «Waffenbesitzer in der Schweiz» bereits eine wissenschaftlich dokumentierte Untersuchung mit über 3’000 Waffenbesitzern vor.

Rund 70 Prozent möchten strengere Regeln und gar 80 Prozent die Einführung eines psychologischen Attests – so lauten die vielzitierten Ergebnisse der Nachbefragung von Tamedia und 20 Minuten. Die Zahlen wirken eindeutig. Doch was genau wurde gefragt?

Die erste Frage wurde mit «Todesfällen und Tötungen mit Schusswaffen sowie dem Amoklauf an einem Rave in Aarau» eingeleitet. Erst danach wurde gefragt, ob «der Zugang zu und der Besitz von Feuerwaffen verschärft werden» sollte. Diese Fragestellung weist mehrere methodische Schwächen auf. Noch bevor die Befragten ihre Haltung äussern, wird ein stark negativ besetzter Kontext gesetzt. Gleichzeitig werden mit Zugang und bestehendem Besitz zwei unterschiedliche Sachverhalte in einer einzigen Frage zusammengefasst. Welche konkrete «Verschärfung» gemeint ist, bleibt offen.

Ähnlich unscharf ist die zweite Frage:
«Sollte für den Kauf und Besitz von Feuerwaffen ein psychologisches Attest erforderlich sein?»
Auch hier werden Erwerb und bestehender Besitz gemeinsam abgefragt. Ob ein Attest einmalig beim Erwerb, periodisch oder nur bei konkreten Anhaltspunkten verlangt werden soll, bleibt undefiniert.
Eine grosse Zahl von Antworten beseitigt solche Messprobleme nicht. Repräsentativität und Gewichtung sind wichtig – ebenso entscheidend ist aber, ob neutral, eindeutig und präzise gefragt wird.

Was wissenschaftliche Daten zeigen
Bereits 2023 untersuchte die ZHAW in einer Studie die Motive, Einstellungen und Wertvorstellungen von mehr als 3’000 Waffenbesitzern. Die Forschenden legen Methodik und Grenzen ihrer Untersuchung transparent offen und erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Repräsentativität für sämtliche Schweizer Waffenbesitzer.
Für die heutige Debatte sind mehrere Ergebnisse bemerkenswert: 85 Prozent der Befragten waren der Ansicht, dass Personen vor einem Waffenerwerb durch die zuständigen Behörden ordentlich überprüft werden sollen. Waffenbesitzer lehnen staatliche Kontrolle also keineswegs grundsätzlich ab.
Auch das Bild einer aus Angst bewaffneten Bevölkerungsgruppe findet in den Daten wenig Unterstützung. Im Vordergrund stehen sportliche Nutzung, Freizeitbeschäftigung und Sammeln. 92 Prozent der Befragten gaben ein positives Sicherheitsgefühl an; nur bei 104 von über 3’000 Personen spielte ein negatives Sicherheitsgefühl beim Entscheid zum Waffenerwerb eine Rolle.

Die Frage lautet: Was wirkt?
«Die ZHAW-Studie zeigt, dass eine ordentliche behördliche Überprüfung, wie sie bereits heute in jedem Kanton besteht, auch unter Waffenbesitzern breite Zustimmung findet», sagt Alessandro Orlando, Geschäftsführer von PROTELL. «Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht einfach ‹mehr oder weniger Waffenrecht?›, sondern: Welche Massnahmen sind tatsächlich geeignet, gefährliche Entwicklungen zu erkennen und Straftaten zu verhindern? Eine unscharf formulierte Ja-Nein-Frage kann diese Wirkungsfrage nicht beantworten.»
PROTELL fordert deshalb, zwischen gezielten Abklärungen bei konkreten Risiken und pauschalen zusätzlichen Pflichten für sämtliche rechtmässigen Waffenbesitzer zu unterscheiden. Ebenso müsse berücksichtigt werden, welche Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten das geltende Recht bereits vorsieht.

Zeit für aktuelle Daten
Die ZHAW-Studie stammt aus dem Jahr 2023. Eine aktualisierte Untersuchung könnte die heutige Debatte wesentlich versachlichen. Sie sollte konkrete Massnahmen getrennt untersuchen – etwa Atteste beim Erwerb, periodische Überprüfungen oder Abklärungen bei konkreten Warnsignalen – und gleichzeitig erfassen, wie gut die Bevölkerung die bestehenden Schutzmechanismen überhaupt kennt.
«Wenn mit empirischen Mehrheiten argumentiert wird, ist das legitim», so Orlando. «Dann sollten wir aber auch den Anspruch haben, mit präzisen und neutralen Fragen zu arbeiten. Meinungsumfragen können Stimmungen messen. Für eine evidenzbasierte Gesetzgebung muss geklärt werden, welches konkrete Problem mit welcher konkreten Massnahme gelöst werden soll.»