Nach dem Messerangriff von Winterthur wurde von linker Seite ausdrücklich vor einer politischen Instrumentalisierung der Tat gewarnt. Zugleich wurde gemahnt, wegen einzelner Fälle keine «Grundprinzipien aufzuweichen». Derselbe Massstab muss auch nach Aarau gelten, zumal das geltende Recht den Entzug von Waffen bei konkreter Gefährdung bereits heute ermöglicht.
Medienmitteilung vom 3. September 2026
PROTELL ist tief betroffen von der Amoktat von Aarau. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, ihren Angehörigen und allen Betroffenen. Unser Dank gilt den Einsatzkräften, die nach der Tat rasch und professionell gehandelt haben.
Umso wichtiger ist es, eine solche aussergewöhnliche Tat vollständig aufzuklären, bevor weitreichende politische Forderungen erhoben werden. Doch nur wenige Tage nach Aarau werden bereits Verschärfungen des Waffenrechts gefordert. SP-Ständerätin Franziska Roth verlangt sogar, bisher rechtmässig erworbene halbautomatische Waffen nachträglich einzuziehen. PROTELL warnt vor vorschnellen Gesetzesverschärfungen, solange zentrale Fragen zum mutmasslichen Täter und zu den Umständen der Tat noch ungeklärt sind.
Der Vergleich mit dem Messerangriff von Winterthur vor wenigen Monaten ist aufschlussreich. Damals warnten SP, Grüne und AL ausdrücklich vor einer politischen Instrumentalisierung der Tat. SP-Kantonsrätin Mandy Abou Shoak erklärte gegenüber SRF, man müsse vorsichtig sein, «aufgrund von einzelnen Fällen […] Grundprinzipien aufzuweichen».
PROTELL teilt diesen Grundsatz. Er muss aber unabhängig davon gelten, welches Tatmittel verwendet wurde.
Nach Winterthur konzentrierte sich die politische Diskussion auf den mutmasslichen Täter, die Prävention und den Informationsfluss zwischen den zuständigen Stellen. In ihrer gemeinsamen Erklärung forderten SP, Grüne und AL keine Verschärfung des Messerrechts, sondern eine lückenlose Aufklärung, Prävention und niederschwellige psychologische Unterstützung
Auch nach Aarau muss deshalb zuerst geklärt werden, welche Warnsignale allenfalls bestanden, welche Informationen den Behörden vorlagen und ob die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Denn das geltende Waffenrecht ermöglicht bereits heute ein unmittelbares Eingreifen bei Gefährdungsanzeichen. Gibt eine Person Anlass zur Annahme, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährdet, beschlagnahmt die Polizei Waffen und Munition. Von dieser Möglichkeit wird in der Praxis Gebrauch gemacht.
Bevor der Gesetzgeber hunderttausende rechtmässige Waffenbesitzer mit neuen Verboten und Auflagen belegt – oder ihnen gar rechtmässig erworbene Waffen entziehen will –, muss folgende Frage beantwortet werden: Welche konkrete neue Vorschrift hätte die Tat von Aarau tatsächlich verhindert?
Sollte die Untersuchung zeigen, dass Warnsignale vorhanden waren, muss geprüft werden, ob der Informationsfluss funktioniert hat und ob die bestehenden Instrumente rechtzeitig eingesetzt wurden.
Eine aussergewöhnliche und tragische Tat verlangt vollständige Aufklärung und eine sachliche Diskussion. Sie rechtfertigt nicht, unbescholtene Waffenbesitzer kollektiv unter Generalverdacht zu stellen.
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