Grundsätzlich ja. Das Schweizer Armee-Sackmesser und vergleichbare Messer dürfen in der Öffentlichkeit getragen werden.
Zwar kennt das Waffengesetz den Begriff des «gefährlichen Gegenstands». Darunter können grundsätzlich auch Messer fallen. Das Gesetz nimmt jedoch das Schweizer Armeetaschenmesser und vergleichbare Produkte ausdrücklich davon aus.
Das bedeutet: Für das Tragen eines Sackmessers im öffentlichen Raum bestehen keine Einschränkungen.
Allerdings geht das sogenannte Hausrecht vor. Betreiber bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen können das Mitführen von Sackmessern untersagen. Das gilt beispielsweise für Stadien, Festivals, Ausgehlokale sowie Behördengebäude. Wer solche Orte besucht, muss sich an die dort geltenden Zutritts- und Sicherheitsbestimmungen halten.
Kurz gesagt: Auf der Strasse, beim Wandern oder im Alltag darf das Armee-Sackmesser grundsätzlich mit. Wo besondere Zutrittsregeln gelten, entscheidet hingegen das jeweilige Hausrecht.