Darf ich aus den Ferien eine Airsoft-Waffe mit nach Hause bringen?

Antwort:

Nein, nicht ohne Einfuhrbewilligung.

Überlegungen:

Auch wenn eine Airsoft-Waffe im Ausland frei erhältlich ist, kann sie in der Schweiz dem Waffengesetz unterstehen, wenn sie mit einer echten Feuerwaffe verwechselt werden kann.

Für die Einfuhr in die Schweiz ist eine Bewilligung erforderlich – auch wenn man die Waffe selbst über die Grenze bringt. Diese muss bereits bei der Einreise vorliegen. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen.