Darf ich meine halbautomatische Waffe mit einem grossen Magazin ausrüsten?

Antwort:

Ja, sofern sie vor dem 15.08.2019 oder mit einer Ausnahmebewilligung erworben wurde.

Überlegungen:

Seit dem 15.08.2019 gelten halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit grossem Magazin als verbotene Waffen. Als gross gilt ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen bei Langwaffen beziehungsweise mehr als 20 Patronen bei Kurzwaffen.

Wurde die Waffe nach dem 15.08.2019 mit einem gewöhnlichen Waffenerwerbsschein erworben, darf sie nicht mit einem grossen Magazin ausgerüstet, transportiert oder aufbewahrt werden.

Für Waffen, die vor dem 15.08.2019 rechtmässig erworben wurden, gilt der gesetzliche Bestandesschutz. Diese dürfen weiterhin mit entsprechenden Magazinen ausgerüstet, transportiert und verwendet werden.