Antwort:
Nein, das ist nicht erlaubt.
Überlegungen:
Erlaubt ist es Familienmitgliedern, Waffen derselben Kategorie im gleichen Haushalt gemeinsam aufzubewahren. Das hat das Bundesgericht jüngst entschieden.
Die gemeinsame Nutzung einer Waffe ist in diesem Zusammenhang zulässig, sofern der registrierte Eigentümer anwesend ist.
Sobald die Waffe aus dem Haus mitgenommen wird und der Eigentümer nicht dabei ist, liegt rechtlich eine Übertragung im Sinne des Waffengesetzes vor. Diese ist – je nach Waffenkategorie – bewilligungs- oder meldepflichtig.