Erfolg vor Bundesgericht

Das Bundesgericht erlaubt in seinem Urteil 2C_113/2025 die gemeinsame Aufbewahrung von Feuerwaffen. Gegenstand des Verfahrens war die Absicht eines Mitglieds aus dem Kanton Solothurn, seine Feuerwaffen zusammen mit denen seines volljährigen Sohnes im gemeinsamen Haushalt aufzubewahren.

Die Vorinstanz hatte dies zuvor abgelehnt und den Sohn des Beschwerdeführers als „unberechtigten Dritten“ qualifiziert. Das Bundesgericht hob nun das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts auf und stellte fest, dass im gleichen Haushalt lebende Familienmitglieder, die über die gleichen waffenrechtlichen Berechtigungen verfügen, ihre Waffen und Munition gemeinsam aufbewahren dürfen.

PROTELL hat den Rekurs durch alle Instanzen vollumfänglich unterstützt und finanziert.

Mit diesem Entscheid wird die Rechtssicherheit im Bereich der Waffenaufbewahrung gestärkt und der gelebten Praxis in zahlreichen Schweizer Haushalten Rechnung getragen. PROTELL begrüsst dieses Urteil vollumfänglich.

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