In den Medien war vor kurzem zu lesen, dass in letzter Zeit ein Anstieg von Widerhandlungen gegen das Waffengesetz sowie eine Zunahme von Beschlagnahmungen am Zoll von Waffen, die über das Internet bestellt wurden, zu verzeichnen ist.
Die fraglichen Berichte handeln von Vorfällen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Verstössen gegen das Waffengesetz mit Strafverfahren konfrontiert sahen – die Leserschaft mag versucht sein zu glauben, dass hauptsächlich Legalwaffenbesitzende davon betroffen sind.
Tatsächlich handelt es sich in den meisten Fällen jedoch um nur scheinbar unverfängliche Gegenstände, die bei ausländischen Online-Shops bestellt wurden und gemäss Schweizer Waffengesetz in die Kategorie der «verbotenen Waffen» fallen. Diese blauäugig getätigten Käufe betreffen insbesondere federunterstützte Klappmesser, Elektroschockgeräte, Schleudern mit Armstützen und Teleskopschlagstöcke, die als «Gehhilfen» angepriesen werden.
Es ist ein Anliegen von PROTELL, die Öffentlichkeit vor den strafrechtlichen und finanziellen Folgen eines Internet-Kaufs von verbotenen Waffen zu warnen. Wir empfehlen deshalb dringend, sich vor dem Kauf bei einem Fachhändler in der Schweiz kundig zu machen und dabei die Gelegenheit zu nutzen, die Händler im Inland zu berücksichtigen, wo nicht nur ein qualitativ hochwertiges Produkt, sondern auch eine fundierte Beratung erhältlich ist.
Quellen (in Französisch):
https://www.lematin.ch/faits-divers/Un-Vaudois-pince-pour-un-gadget-tueur-de-zombies/story/19890772
https://www.20min.ch/ro/news/geneve/story/Brigade-des-armes-13870006