ORION
Exklusiv für PROTELL-Mitglieder: Die Rechtsschutz-Versicherung der ORION AG
Deckung (gilt nur für Einzelmitglieder): Jahresmitglieder-Beitrag CHF 50.- inkl. Rechtsschutzversicherung.
Wir haben mit der Orion Rechtsschutz-Versicherungs AG exklusiv für PROTELL-Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung mit folgenden Bedingungen abgeschlossen:
1. Rechtsschutzversicherung für PROTELL-Einzelmitglieder; Versicherer und Versicherungsnehmerin (Kurzfassung der AVB)
Die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, nachstehend Orion genannt, 4051 Basel, gewährt den Versicherten gemäss Ziffer 3.1 Versicherungsschutz aufgrund der nachstehenden Bestimmungen. Die PROTELL-Gesellschaft für ein freiheitliches Waffenrecht mit Sitz in Bern ist die Versicherungsnehmerin.
2. Gegenstand der Versicherung
Grundlage bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Privat-Rechtsschutzversicherungen ORION PRIVATE (AVB) Ausgabe 1/2011 sowie die nachfolgenden besonderen Bestimmungen.
Orion nimmt als Rechtsschutzversicherer mit dem in Ziffer 3.2 umschriebenen Rechtsbereich die rechtlichen Interessen der Versicherten wahr. Bis zum Höchstbetrag von CHF 600’000.- Deckung in ganz Europa, ausserhalb Europas CHF 50’000.- pro Versicherungsfall, übernimmt Orion im Wesentlichen die Kosten für Rechtsanwalt und Prozessbeistand, für Sachverständigen-Gutachten sowie die Verfahrenskosten. Zudem leistet Orion vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft.
3. Besondere Bedingungen
3.1 Versicherte Personen sind ausschliesslich Einzelmitglieder der PROTELL-Gesellschaft mit Wohnsitz in der Schweiz.
3.2 Versicherungsschutz
- in gegen den Versicherten gerichteten Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes
- in Verfahren betreffend Verweigerung des Waffenerwerbsscheines
- in Administrativverfahren im Zusammenhang mit Entzug und Verweigerung des Jagdscheines, inkl. Beschlagnahme der Waffe, aufgrund fahrlässiger Verletzung von Vorschriften des Waffengesetzes
- mit freier Anwaltswahl
- massgebend für die Beurteilung, ob Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegeben ist, ist das rechtskräftige Urteil oder Strafbefehl
- kein Selbstbehalt
- keine Karenzfrist
3.3 Örtlicher Geltungsbereich
Die Versicherung gilt für alle Fälle mit Gerichtsstand in Europa.
3.4 Selbstbehalt
Es gelangt kein Selbstbehalt zur Anwendung.
Weitere Informationen erhalten Sie vom Ressortleiter Mitgliederbetreuung der PROTELL; Anmeldung via Sekretariat.
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«Für unsere Rechte und Freiheiten»
Jean-Luc Addor, Präsident